


Alljährlich zum Jahreswechsel muß die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tips.
Die Feuerwehr Grafrath rät:
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
- Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. - Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
Das Überlassen von Feuerzeugen an Kinder unter 14 Jahren ist nach der VVB ( Verordnung zur Verhütung von Bränden ) verboten.
Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
- Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen verwendet werden. Zündung in Bayern nur vom 31.12. bis 01.01. erlaubt.
- Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren.
Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg vom Balkon aus. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Bitte beachten Sie auch, dass die Raketen und Geschoße aus Signal- oder Schreckschußwaffen auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Böller (egal welcher Größe), Raketen und Geschoßes aus Schreckschußwaffen nie gegen Menschen und Tiere richten.
"Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
