

Seit 01.01.2008 ist das deue Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) in Kraft getreten. Gebäude der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sind davon betroffen und somit auch unser Feuerwehrhaus. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen. Das Rauchen selbst wie auch das nichtverhindern des Rauchens durch die für das Gebäude verantworltiche Person kann mit Geldbuße belegt werden.
>>> Bayerische Staatsregierung >>>
(mh)
